Bei der Alarmierung von Feuerwehren werden oft standardisierte Einsatzstichworte verwendet, um schnell und präzise den Einsatzgrund zu kommunizieren.
Diese Stichworte dienen dazu, den Einsatzkräften eine erste Orientierung über die Art des Einsatzes zu geben, damit sie entsprechende Maßnahmen ergreifen können. Oft werden sie in Kombination mit genauen Einsatzorten und weiteren Details übermittelt, um eine effektive Einsatzplanung zu ermöglichen.
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Brandeinsatz
F 0Brand: Baum, Böschung, Entstehungsbrand, Müllcontainer, Unrat, Kleinfläche bis 10 qm oder ähnliche Meldebilder, gelöschtes Feuer, Brandnachschau
F 1Brand: PKW, Rauchmelder, Strohballen, unklare Rauchentwicklung, größere Flächen bis 250 qm oder ähnliche MeldebilderBrand: Wohnung, Dachstuhl, Keller, Garage, Schuppen, Schornstein oder ähnliche Meldebilder
F 2F 2YBrand: wie F 2 mit Menschenleben in GefahrF 3Brand in Großgebäuden: Bauernhof, Hotel, Gewerbebetrieb, Lagerhalle, Schrottplatz, Tankstelle oder ähnliche Meldebilder, ExplosionenF 3YBrand: wie F 3 mit Menschenleben in GefahrF 4Brand: Pflegeheim, Schule, Kindergarten, Krankenhaus, Schwimmbad oder ähnliche MeldebilderF 4 YBrand: wie F 4 mit Menschenleben in GefahrF BMABrand: Auslösen einer BrandmeldeanlageF LKWBrand: LKW, Busses, Mähdrescher, Trecker, Baumaschinen, Wohnmobile oder ähnliche MeldebilderF LKW YBrand: wie F LKW mit Menschenleben in GefahrF FLÄCHEBrand: Wald, Großflächen über 250qm oder ähnliche MeldebilderF SCHIFFBrand: Boot, Fähre, Schiff oder ähnliche MeldebilderFLUGZEUG YAbgestürztes oder brennendes Flugzeug mit Menschenleben in Gefahr -
Hilfeleistung
H 0Wasser im Keller, Eigentumssicherung, Gegenstand (z.B. Baum) auf der Straße, Tierrettung, Verkehrsabsicherung, Ölspur bis 50 m, auslaufende Betriebsstoffe bis 50 l, PKW Bergung, Leichenbergung, Traghilfe Rettungsdienst (RD) ohne Drehleiter (DLK) oder ähnliche MeldebilderH 1Ölspur größer 50 m, Fahrzeug umgestürzt, auslaufende Betriebsstoff mehr als 50 l oder ähnliche MeldebilderH 1 YNotfall-Türöffnung, Person im Aufzug, Tragehilfe für den Rettungsdienst oder ähnliche MeldebilderH 2Personensuche oder ähnliche MeldebilderH 2 YPersonensuche mit Menschenleben in Gefahr, LKW Bergung oder ähnliche MeldebilderH GeländerettungRettung in unwegsamem GeländeH TÜRTüröffnung, Person in Aufzug oder ähnliche MeldebilderH AusleuchtenAusleuchten von EinsatzstellenH ABSTPerson: in Absturzgefahr, droht zu springen oder ähnliche MeldebilderH DLKAusleuchten Drehleiter (DLK), Tragehilfe DLKH ZUG YBahn als „Täter“, Person unter Zug, Kollision einer Bahn mit einem Fahrzeug oder ähnliche MeldebilderH EinsturzGebäudeeinsturz, Bauunfall, Kran umgestürzt oder ähnliche MeldebilderH Einsturz Ywie H Einsturz mit Menschenleben in GefahrH HöhenrettungRettung aus besonderen Höhen oder TiefenH WASSER 1Einsätze auf kleineren Gewässern aller ArtH WASSER 2Einsätze auf großen Gewässern und Flüssen, Bergung von Gegenständen aus großen Gewässern, Öl auf Gewässer, Eiseinbruch, Gewässerverschmutzung oder ähnliche MeldebilderH WASSER 2 YPerson in GewässerH KLEMM 1 YEine Person eingeklemmt in PKW, Maschine, eine Person verschüttet, eine Person / Tier in Zwangslage oder ähnliche MeldebilderH KLEMM 2 YMehrere Personen eingeklemmt in PKW, Maschine, mehrere Personen verschüttet, mehrere Personen / Tiere in Zwangslage oder ähnliche MeldebilderH KLEMM LKW 1 YEine Person eingeklemmt in Bus, LKWH KLEMM-BRENNT YPerson eingeklemmt, Fahrzeug brenntZUGUNFALLZugunfälle bei denen die Bahn selbst betroffen istZUGUNFALL Ywie ZUGUNFALL mit Menschenleben in Gefahr -
Gefahrgut
ABC 1Gasgeruch, CO-Austritt, unklare Erkundungslage, einzelne Gasflaschen oder ähnliche MeldebilderABC 2Brennendes Gas, Gasaustritt, kleinere auslaufende Gebinde oder ähnliche MeldebilderABC 2 Ywie ABC 2 mit Menschenleben in GefahrABC 3Brennendes Gefahrgut, Gefahrgutunfall, ausströmendes Gefahrgut größer 10 Liter, radioaktive Gefahren oder ähnliche MeldebilderABC 3 Ywie ABC 3 mit Menschenleben in Gefahr
Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen an Silvester
Nach § 23 Absatz 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) ist es verboten, pyrotechnische Gegenstände wie Silvesterfeuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen abzubrennen. Ganz konkret wurden daher innerhalb Hessisch Oldendorfs zwei Bereiche festgelegt, in denen aus diesen Gesichtspunkten ein generelles Abbrennverbot gilt. Dies sind im Stadtgebiet neben den im Gesetz aufgeführten Einrichtungen insbesondere:
- Stadtteil Hessisch Oldendorf: Der gesamte Bereich der Innenstadt begrenzt im Süden, Westen und Osten durch den Münchhausenring und im Norden durch den historischen Wallgraben. Zusätzlich in einem Umkreis von 150 m im Kreuzungsbereich des Kreisels Lange Straße/Münchhausenring/Welseder Straße/Mühlenbachstraße
- Stadtteil Fischbeck: Der gesamte Bereich um das Stift Fischbeck, begrenzt im Süden durch die Ringstraße, im Norden Sommerweg und Paschenburg bis zur Einmündung „Am Schmäling“, im Westen durch die Abteistraße und dem Kötner Weg sowie im Osten durch die Poststraße.
Wegen des bevorstehenden Jahreswechsels weist die Stadt Hessisch Oldendorf nochmals auf diese Bestimmungen hin und appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, diese Regeln einzuhalten, die nicht nur in den genannten Gebieten gelten, sondern natürlich auch in den alten Dorfkernen bei einer entsprechenden Bebauung. Dabei geht es nicht nur um den Schutz der Gebäude, sondern auch der Tierschutzgedanke spielt eine Rolle. Dies gilt insbesondere dort, wo wie am Westende der Langen Straße in Hessisch Oldendorf in Siedlungsnähe noch Nutztierhaltung betrieben wird, da für die Tiere der Lärm eine erhebliche Störung bedeutet.
Ansprechpartner: Malte Brosent, Ordnungsamt, Tel. 05152 782-121
Meldung vom 14.11.2024